Lohnbuchhaltung

Die regelmäßig wiederkehrende Anfertigung der Lohnabrechnungen ist besonders zeitkritisch. Durch eine Häufung gesetzlicher Vorschriften und deren Besonderheiten bestehen große Anforderungen an die Qualität der Sachbearbeitung. Der hierzu notwendige Aufwand einer selbstgeführten Lohnbuchhaltung steht bei kleinen und mittleren Unternehmungen meist in keinem Verhältnis zum Ergebnis. Deshalb ist es in vielen Fällen sinnvoll, solche Arbeiten an einen Fachmann zu übertragen.

Zu den Tätigkeiten im Lohnbereich gehören üblicherweise:

  • Fertigung der Lohnabrechnungen mit den dazugehörigen Meldungen an Finanzamt, Sozialversicherungsträger und andere Institutionen
  • Führung der Lohnkonten
  • Erledigung des Bescheinigungswesens
  • Beratung über steuerlich schwierige Sachverhalte wie z.B. Minijobs, betriebliche Altersversorgung, steuerfreie Entschädigung, Sachbezüge, geldwerte Vorteile usw.
  • Wirtschaftliche Beratung bei der Personalplanung und Kalkulation der Personalkosten
  • Begleitung bei Prüfungen durch die Finanzbehörden und Sozialversicherungsträger