Rechtsberatung
Wir beraten Sie umfassend in Rechtsfragen rund um das Steuer-, Erb- und Gesellschaftsrecht. Die gesetzliche Erbfolge ist nicht immer die beste Lösung für die Übertragung von vorhandenem Vermögen. Wir unterstützen sie, wenn ein Unternehmen oder Unternehmensanteile zum Nachlass gehören. Oft kann durch erbrechtliche Gestaltungen zu Lebzeiten erreicht werden, dass der Bestand eines Unternehmens gesichert wird und gleichzeitig steuerlich die beste Lösung gefunden werden kann. Auch die vielfältigen gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten erfordern einen hohen Beratungsbedarf, um die Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechts- und Gesellschaftsformen umfassend in die unternehmerischen Entscheidungen einbeziehen zu können. Wir bieten Ihnen qualifizierte Lösungsmodelle aus einer Hand, die sowohl das Gesellschafts- als auch das Steuerrecht im Blick behalten.
Wir bieten Ihnen eine umfassende Unterstützung und Beratung in den Bereichen:
- Erbfolgeregelungen, insbesondere Unternehmens-/ Unternehmensnachfolge
- Erbauseinandersetzungen
- Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung
- Schenkungs- und Erbschaftsteuerrecht
- gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen
- in Betriebsprüfungs- und Einspruchsverfahren
- in Finanzgerichtsprozessen
- bei einer Selbstanzeige